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Transparenz ist uns wichtig

Offenlegung unserer Ratsbezüge

Wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Menden, stehen für Offenheit und Ehrlichkeit.

Darum legen wir freiwillig offen, welche Aufwandsentschädigungen und Pauschalen wir für unsere Ratsarbeit erhalten. Politisches Engagement lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger – und dieses Vertrauen verdient Transparenz. Mit dieser Veröffentlichung möchten wir zeigen: Wir haben nichts zu verbergen, sondern arbeiten mit klaren Grundsätzen – für Menden und für Sie. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die Bezüge ab dem 01.01.2024. Eine Veröffentlichung älterer Daten wäre technisch aufwändiger – wir stellen diese aber bei Bedarf gerne zur Verfügung. Senden Sie uns dazu einfach eine kurze Anfrage per E-Mail an: info@fdp-menden.de.

In der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder wie folgt geregelt:

§ 45 GO NRW – Anspruch auf Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall

Ratsmitglieder sowie Mitglieder von Ausschüssen und Bezirksvertretungen haben Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung sowie auf Ersatz des Verdienstausfalls, der durch die Ausübung des Mandats entsteht

§ 46 GO NRW – Zusätzliche Entschädigungen für besondere Funktionen

Zusätzlich zur regulären Entschädigung nach § 45 erhalten bestimmte Amtsträger im kommunalen Bereich eine extra Aufwandsentschädigung. Dazu zählen unter anderem:

  • Stellvertreter*innen des Bürgermeisters (§ 67 Abs. 1 GO NRW),
  • Ausschussvorsitzende (ausgenommen im Wahlprüfungsausschuss),
  • Fraktionsvorsitzende (je nach Fraktionsgröße auch stellvertretende Vorsitzende).

Die Höhe dieser zusätzlichen Entschädigungen wird durch das für Kommunales zuständige Ministerium per Rechtsverordnung festgelegt. Zudem ist festgelegt, dass kein Anspruch besteht, falls das Ratsmitglied hauptberuflich als Fraktionsmitarbeiter tätig ist

Weitere Umsetzung – Entschädigungsverordnung (EntschVO NRW)

Obwohl in § 45 und § 46 GO NRW die grundsätzliche Anspruchslage geregelt wird, bestimmt erst die Entschädigungsverordnung (EntschVO NRW), wie hoch die konkreten Beträge ausfallen. Diese Verordnung legt einheitliche, landesweit geltende Pauschalen und Sitzungsgelder fest – angepasst etwa durch Preisentwicklung oder Halbzeit einer Wahlperiode

Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und deren Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen (Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen – EntschVO NRW)

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufstellung unserer Bezüge für den genannten Zeitraum (Die Abrechnungen stehen für die Ratsmitglieder im Ratsportal zur Verfügung. Es fehlen jedoch einige Abrechnungen, die von der Stadtverwaltung offensichtlich nicht eingestellt wurden. Aus diesem Grunde kann es vorkommen, dass zwischendurch einzelne Abrechnungen an dieser Stelle fehlen.)