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Anmietung „Dieler Gebäude/Nordwall“ – Stellplätze / Mietvertrag

Sitzung ISM/SEM am 22.08.23 Anmietung „Dieler Gebäude/Nordwall“ Stellplätze / Mietvertrag

 

Stefan Weige

Fraktionsvorsitzender s.weige@stadt-menden.de 0151 – 401 431 86

Menden, 02.09.2023

Ansprechpartner:

Klaus Luig

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die Anzahl der benötigten Stellplätze für den Betrieb einer Bücherei (hier ausdrücklich nicht aus Sicht der Genehmigung oder den damit verbundenen Stellplatznachweisen), variiert je nach Größe der Einrichtung, der Anzahl der Bücher und Materialien, der Anzahl der Mitarbeiter und der erwarteten Besucherzahl. Es ist existentiell wichtig, ausreichend Parkplätze für Mitarbeiter und Besucher bereitzustellen, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

In der einschlägigen Fachliteratur wird zunächst empfohlen einen Parkplatz pro Mitarbeiter und zusätzlich die erforderlichen Stellplätze für den Betrieb zur Verfügung zu stellen. Die Studie zur Bücherei weist eine Mitarbeiteranzahl von aktuell 14 Vollzeitstellen aus. In der Perspektive und basierend auf einem weiterentwickelten Angebot sind 17 bis 20 Mitarbeiter in Vollzeit zu erwarten resp. geplant. Daraus ergibt sich ein Stellplatzbedarf für den Betrieb von 17 bis 20 Stellplätzen.

Die Anzahl der Besucher stellt ein Kriterium dar, um die für den Betrieb erforderlichen Besucherstellplätze zu ermitteln. Im Fall der neuen Bücherei ist die Bespielung eines Veranstaltungsraumes mit bis zu 100 Besuchern maßgebend. Man rechnet nach der einschlägigen Fachliteratur mit einem Stellplatz je 4 Sitzplätzen. So ergibt sich ein weiterer Bedarf von 25 Stellplätzen für die Nutzung.

Insgesamt werden dann nach moderater Schätzung 42 – 45 Stellplätze für den Betrieb benötigt, sowie zusätzliche 3 Stellplätze für Behinderte.

Bislang fehlt eine Untersuchung zum Betriebsbedarf und ein Nachweis wie und wo, barrierefrei angebunden, diese Stellplätze in unmittelbarer Nähe verfügbar sein können.

Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, die Nutzbarkeit der Fläche für einen neuen und attraktiven Büchereibetrieb (mit angemessener Besucherfrequenz) sicher zu stellen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass ausreichend Stellplätze (hier ca. 42 bis 45 + 3) ausschließlich für die Nutzung der Bücherei am neuen Standort gesichert sind und die auch, exklusiv und barrierefrei angebunden, zur Verfügung stehen.

Durch die Änderung der Planung des Investors, die im Dezember 2022 der Politik erstmalig zur Kenntnis gegeben wurde, stehen im Gebäude statt einer Tiefgarage nunmehr keine Stellplätze mehr zur Verfügung.

Diese Planungsänderung wurde nach der Unterzeichnung des Mietvorvertrages ohne Abstimmung mit dem Mieter durchgeführt, was aus Betriebssicht eine erhebliche Verschlechterung des Angebotes darstellt. Die Miete wurde nicht angepasst und entspricht weiterhin dem hohem Maximalpreisangebot.

Die FDP-Fraktion beantragt VOR der Unterzeichnung des Mietvertrages eine Klärung zu Anzahl, Lage, Ort und Erreichbarkeit der Stellplätze für die Büchereinutzung, um die Eignung für den Betrieb und das Angebot auch vor dem Hintergrund des hohen Mietzinses beurteilen und politisch entscheiden zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Weige

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